Die neue EU-EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zwingt den Online-Handel, Nachhaltigkeits-Claims zu belegen. Gleichzeitig bleibt die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden in Deutschland unverändert: Neuwertige Waren, die nicht mehr den Vorgaben entsprechen, werden als reguläre Waren im Umsatzsteuer-Umlauf behandelt. Das führt zu einer Kostenfalle, in der Unternehmen häufig die Vernichtung von Millionen Produkten bevorzugen, weil Spenden steuerlich teurer sind.
EmpCo-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Sachspenden
Ab dem 27. September 2026 verlangt die EmpCo-Richtlinie, dass jede umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogene Aussage im Online-Shop nachweislich belegt wird. Unbelegte Green-washing-Claims machen Produkte unverkäuflich – selbst wenn die Verpackung rechtlich korrekt war. Laut dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) drohen dadurch „Millionen Produkte mit unbelegten Öko-Claims die Vernichtung“, weil die Waren nicht mehr im Verkehr zulässig sind.
Umsatzsteuerliche Belastung neuwertiger Waren
Im deutschen Umsatzsteuerrecht gelten Sachspenden aus dem Betriebsvermögen als umsatzsteuerpflichtig nach § 3 Abs. 1b UStG. Das bedeutet, dass der volle Wiederbeschaffungswert der Ware mit 19 % besteuert wird. Ein konkretes Beispiel aus dem Bundesfinanzministerium (BMF, 2024) zeigt:
- Wiederbeschaffungswert: 22 Euro
- Umsatzsteuer (19 %): 4,19 Euro
Der Betrag von 4,19 Euro pro Produkt wird in den Berechnungen als „Steuerliche Kalkulation bei Neuware-Spenden“ (2026) angegeben. Bei Massenspenden summieren sich diese Kosten schnell auf mehrere Millionen Euro.
Branchendruck und Forderungen des BEVH
Der BEVH fordert eine Übergangsfrist und einen steuerlichen Ermessensrahmen, der die Bemessungsgrundlage für Sachspenden reduziert. Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim BEVH, betont: „Müllvermeidung und soziales Engagement lohnen sich für viele Unternehmen daher schlichtweg nicht.“ Weiterhin fordert der Verband ein EU-weites Abkommen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
- Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus (wie in Österreich)
- Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Sachspenden
- Langfristige Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“
Eine Umfrage des BEVH-Branchentickers (Q2/2026) zeigt, dass 68 % der befragten E-Commerce-Unternehmen steuerliche Anpassungen fordern.
Statistische Übersicht: Finanzielle Dimension
- Steuerertrag aus unentgeltlichen Wertabgaben 2025: 6,2 Milliarden Euro (BZSt, 2025)
- Pro-Kopf-Umsatzsteuerlast bei Spende einer Produktbox: 4,19 Euro (2026)
- 68 % der befragten Unternehmen fordern steuerliche Erleichterungen (2026)
Handlungsmöglichkeiten für Händler
Um die Kosten zu senken, können Unternehmen:
- Verwertbare Lebensmittel und leichte B-Ware über bestehende Ausnahmeregelungen spenden
- Den Bestand vor Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie prüfen und ggf. abverkaufen
- Gemeinsam mit Verbänden wie dem BEVH für eine legislative Anpassung lobbyieren
Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der Innatura gGmbH, ergänzt: „Man benötige eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung, damit solche Produkte ungehindert in den sozialen Sektor fließen und dort die immer knapperen Budgets entlasten können.“
Schnellüberblick:
Wie genau wird die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durchgesetzt und welche Konsequenzen drohen?
Die EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland über das UWG geregelt. Verstöße werden von Verbraucherschützern, Wettbewerbern oder Behörden sanktioniert. Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen (UWG, 2026).
Können Händler Sachspenden steuerlich vorteilhafter behandeln, wenn sie beispielsweise Lebensmittel spenden statt Konsumwaren?
Ja, für leicht verderbliche Waren oder leichte B-Ware gelten milde Ausnahmeregelungen. Neuwertig hergestellte Waren mit unwirksamen Werbeaufdrucken fallen jedoch nicht darunter (BMF, 2024).
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L0825
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-sachspenden.html
- https://www.bevh.org/presse/pressemitteilungen/empco-sachspenden
- https://www.bundeszentralamt-fuer-steuern.de/themen/umsatzsteuer/statistik-2025

