Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für alle B2C-Nachhaltigkeitskommunikationen. Die EU-EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die auf wissenschaftlichen und marktökonomischen Evidenzen beruht, wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in das nationale Wettbewerbsrecht integriert. Pauschale und unklare Umwelt-Claims sowie nicht verifizierte Siegel können ab diesem Datum zu Klage- und Bußgeldpflichten führen.

Hintergrund und Ziel der EmpCo-Richtlinie

Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen schützen und den Markt für echte, nachweisbare Umweltleistungen stärken. Laut einer europäischen Kommissions-Studie aus dem Jahr 2020 waren 53,3 % der geprüften Umweltangaben nicht haltbar; ein weiterer Behörden-Check (CPC-Netzwerk) aus 2021 bestätigte, dass 42 % der untersuchten Claims irreführend waren. Diese Zahlen belegen die Notwendigkeit verbindlicher Vorgaben.

  • Studie EU-Kommission, 2020: 53,3 % irreführende Umwelt-Claims
  • CPC-Netzwerk-Check, 2021: 42 % irreführende Nachhaltigkeits-Angaben

„Viele Nachhaltigkeitsclaims im Onlinehandel sind heute zu pauschal – genau hier setzt die EmpCo-Richtlinie an“, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Umsetzung in Deutschland: Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG

Die Umsetzung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I Nr. 43) vom 19. Februar 2026. Das Gesetz tritt am 27. September 2026 in Kraft und enthält eine sogenannte „Schwarze Liste“ mit explizit verbotenen Claims. Zu den Neuerungen gehören verpflichtende Angaben zu Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates.

  • Veröffentlichungsdatum des Gesetzes: 19. Februar 2026 (BGBl. I Nr. 43)
  • Inkrafttreten: 27. September 2026
  • „Schwarze Liste“: Verbot von generischen Umwelt-Claims, nicht verifizierten Siegeln und Off-Setting-Behauptungen

„Für den Online-Handel bedeutet das: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, muss jetzt prüfen, ob Claims, Nachweise und eingesetzte Siegel wirklich belastbar sind“, betont Konstantin Pfliegl, leitender Redakteur von e-commerce magazin.

Verbot generischer Umwelt-Claims und konkrete Pflichten

Ab dem Stichtag sind folgende Aussagen ohne objektive Belege untersagt:

  • „klimaneutral“ oder „klimaneutral durch Kompensation“ – reine Off-Setting-Claims sind verboten.
  • Generische Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „klimaschonend“ oder „klimapositiv“, sofern sie nicht durch anerkannte Standards belegt sind.
  • Eigenkreierte Siegel (z. B. ein Blatt-Icon) ohne Zertifizierung durch ein akkreditiertes Prüfsystem.

Zusätzlich müssen Händler künftig folgende Informationen klar und gut auffindbar bereitstellen:

  • Haltbarkeit des Produkts (Lebensdauer, Garantie, geplante Ersatzteilversorgung).
  • Reparierbarkeit (Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen).
  • Software-Updates (Zeitraum, Umfang, Bedingungen).

Praktische Umsetzungsherausforderungen für den E-Commerce

Der Online-Handel steht vor einer Reihe von operativen Hürden, weil das Gesetz keine generelle Schonfrist für bereits gelagerte Waren oder digitale Claims vorsieht. Das bedeutet:

  • Shop-Systeme, Produktdetailseiten, Filter, Kampagnen und AGB müssen bis zum 27. September 2026 angepasst werden.
  • Verpackungen, die bereits mit verbotenen Claims bedruckt sind, müssen aus dem Verkehr gezogen oder umgerüstet werden – andernfalls drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und sogar die Vernichtung der betroffenen Bestände.
  • Fehlende Übergangsfristen erhöhen das Risiko von finanziellen Verlusten, insbesondere für Unternehmen mit großen Lagerbeständen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) warnt, dass bereits auf Verpackungen gedruckte Claims wie „klimaneutral durch Kompensation“ am Stichtag sofort unzulässig sind.

Was ändert sich konkret mit der EmpCo-Richtlinie?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verbot generischer Umwelt-Claims ohne belastbaren Nachweis.
  • Verbot von Klimaneutralitäts-Claims, die ausschließlich auf Off-Setting beruhen.
  • Erlaubnis von Nachhaltigkeits-Siegeln nur, wenn sie von akkreditierten Prüfstellen (z. B. EMAS, ISO 14024, EU-Flora-Standards) stammen.
  • Pflichtangaben zu Produktlebensdauer, Reparierbarkeit und Software-Updates.

Handlungsempfehlungen für Online-Händler

Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Risiken zu minimieren, sollten Händler folgende Schritte umsetzen:

  1. Bestandsaufnahme aller bestehenden Claims, Siegel und Produktbeschreibungen.
  2. Prüfung der Nachweisbarkeit: Nur Claims behalten, die durch anerkannte Standards belegt sind.
  3. Erstellung einer internen Checkliste für zukünftige Nachhaltigkeitskommunikation (z. B. 12-Punkte-Checkliste).
  4. Umstellung von Eigen-Labels auf zertifizierte Siegel oder komplette Entfernung.
  5. Integration der neuen Informationspflichten (Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Updates) in Produktdetailseiten und AGB.
  6. Schulung von Marketing- und Rechtsabteilungen zu den neuen Vorgaben.
  7. Technische Anpassung von Shop-Systemen und Verpackungsdesigns bis zum Stichtag.
  8. Einrichtung eines Monitorings für mögliche Abmahnungen und schnelle Reaktionsmechanismen.

„Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, sollte jetzt prüfen, ob Claims, Nachweise und eingesetzte Siegel wirklich belastbar sind und intern klare Prozesse schaffen, damit Aussagen vor Veröffentlichung rechtlich und fachlich sauber geprüft werden“, so Dr. Carsten Föhlisch.

Schnellüberblick:

Darf ich „klimaneutral“ weiterhin verwenden, wenn ich den Off-Setting-Prozess dokumentiere?

Nein. Die EmpCo verbietet „klimaneutral“-Claims, die primär auf Off-Setting beruhen, selbst wenn der Prozess beschrieben wird. Echte Reduktionen und messbare Daten aus der eigenen Lieferkette sind erforderlich.

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für ein eigenes Siegel wie „Blatt-Logo“?

Nein. Eigenlabels sind unter der EmpCo-Richtlinie nicht zulässig, wenn sie auf internen oder nicht unabhängigen Systemen beruhen. Nur zertifizierte, etablierte Siegel sind erlaubt.

Wie kann ich künftig meine Nachhaltigkeitsclaims legal prüfen lassen?

Eine Zertifizierung durch akkreditierte Prüfstellen wie EMAS, ISO 14024 oder EU-Flora-Standards ist erforderlich. Diese Systeme stammen in der Regel von staatlich anerkannten oder internationalen Gremien.

Quellen

Von Melanie Brandt

Melanie ist Content- und SEO-Spezialistin im E-Commerce. Sie zeigt, wie durch gezielte Inhalte und Keyword-Strategien nachhaltiger organischer Traffic aufgebaut werden kann.