Der Black Friday ist in Deutschland zu einem der bedeutendsten Online-Shopping-Ereignisse geworden. Während er jährlich Milliardenumsätze generiert, zieht er zugleich professionelle Cyberkriminelle an. Aktuelle Studien zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Besorgnis über Fake Shops, gefälschte Rabattaktionen und Zahlungsbetrug äußern – und dass intelligente Schutztechnologien, vor allem KI-gestützte Systeme, eine zentrale Rolle im Kampf gegen diese Gefahren spielen.
Ausmaß der Betrugsrisiken beim Black Friday
Laut der repräsentativen GfK-Studie “Mastercard Payment Pulse” erkennen zwei Drittel der deutschen Befragten (66 %) potenzielle Sicherheits- oder Betrugsrisiken am Black Friday. Die am häufigsten genannten Gefahren sind:
- Fake Shops – 30 % der Nennungen
- Gefälschte Rabattaktionen – 27 %
- Produktfälschungen – 21 %
- “Nicht gelieferte” Bestellungen – 21 %
- Gestohlene Zahlungsdaten – 19 %
- Identitätsdiebstahl – 16 %
Vier von zehn Deutschen (40 %) geben an, bereits Erfahrungen mit Zahlungsbetrug im Netz gemacht zu haben. Besonders stark betroffen sind junge Erwachsene: 59 % der 18- bis 29-Jährigen berichten von mindestens einer Betrugserfahrung.
Fake Shops – eine wachsende Bedrohung
Die subjektiven Ängste der Verbraucher werden durch harte Zahlen der Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Der seit 2026 betriebene Fakeshop-Finder hat bislang über 100.000 betrügerische Domains identifiziert. Jeden Monat kommen rund 1.800 neue Fake-Shops hinzu – ein Trend, der durch den Einsatz generativer KI-Tools seitens der Kriminellen weiter beschleunigt wird.
“Die Skepsis der Kundschaft trifft auf eine reale Bedrohungslage im Netz. Wie Daten der Verbraucherzentralen belegen, ist die Zahl digitaler Betrugsversuche keine Randerscheinung mehr: Über 100.000 betrügerische Internetpräsenzen hat allein der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW (2026) seit Projektstart identifiziert – monatlich kommen rund 1.800 neue Domains hinzu.”
Cyberkriminalität und Auslandsnetzwerke
Das Bundeslagebild Cybercrime des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahr 2025 zeichnet ein ergänzendes Bild: Insgesamt wurden ca. 335.000 Cybercrime-Fälle erfasst. Davon stammen rund 62 % (207.888 Fälle) aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten. Die Aufklärungsquote bei diesen Auslandstaten liegt bei lediglich 2 %, was die Prävention und Rückverfolgung erheblich erschwert.
Rechtlicher Rahmen für Rabattangaben
Gefälschte oder künstlich aufgebaute Rabattaktionen stehen bei den Verbrauchersorgen an zweiter Stelle (27 %). Die EU-Preisangabenverordnung (PAngV) sowie ein EuGH-Urteil von 2024 schreiben vor, dass Preisnachlässe sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Die Praxis, Rabatte anhand veralteter unverbindlicher Preisempfehlungen (UVP) zu berechnen, ist damit unzulässig.
KI im Kampf gegen Online-Betrug
Die Akzeptanz von KI-gestützten Betrugsschutzsystemen ist hoch. 51 % der befragten Verbraucher begrüßen oder tolerieren den Einsatz von KI, während ein weiteres Drittel sie pragmatisch akzeptiert, sofern die Zahlungsabwicklung reibungslos bleibt. Gleichzeitig warnen Experten vor “False Positives”, also unberechtigten Blockierungen legitimer Käufe, die insbesondere an Aktionstagen auftreten können.
“Die Ergebnisse zeigen einen klaren Zusammenhang: Je stärker Verbraucherinnen und Verbraucher mit Betrugsversuchen konfrontiert werden, desto wichtiger werden Sicherheit und Vertrauen beim digitalen Einkauf. Gleichzeitig sehen wir eine bemerkenswerte Offenheit gegenüber neuen Technologien. Viele Menschen sind bereit, KI-gestützte Sicherheitsmechanismen zu akzeptieren, wenn diese helfen, Betrug frühzeitig zu erkennen und Zahlungen einfach und sicher zu halten.”
– Nikolaus Trzeschan, Country Manager Mastercard Deutschland
Fünf Tipps für sicheres Online-Shopping am Black Friday
- Auf bekannte Händler setzen: Vor dem Kauf Webadresse, Impressum und Kontaktmöglichkeiten prüfen.
- Vorsicht bei außergewöhnlich hohen Rabatten: Extrem günstige Angebote können Hinweis auf Fake Shops oder gefälschte Rabattaktionen sein.
- Sichere Bezahlverfahren nutzen: Auf Zahlungsarten mit Käuferschutz und Authentifizierungsverfahren achten.
- Links aus E-Mails oder SMS kritisch prüfen: Zeitlich begrenzte Sonderangebote per Nachricht sind häufig Phishing-Versuche.
- Zahlungs- und Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren: Unbekannte Buchungen unverzüglich der kartenausgebenden Bank melden.
Schnellüberblick:
Wie lässt sich die Echtheit eines unbekannten Webshops vor der Bestellung schnell überprüfen?
Verbraucher können kostenlose KI-gestützte Analysetools wie den “Fakeshop-Finder” der Verbraucherzentralen nutzen, der Shop-URLs in Echtzeit auf Impressumsmängel, Schein-Gütesiegel und bekannte Betrugsmerkmale prüft.
Sind Rabattangaben von 50 % am Black Friday in der Regel realistisch?
Meist nicht. Häufig beziehen Händler hohe Prozentangaben auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, die im regulären Handel selten verlangt wird. Der tatsächliche Preisvorteil gegenüber den Vormonatspreisen liegt meist deutlich geringer.
Was greift im Ernstfall, wenn trotz Vorsicht auf einen Fake Shop hereingefallen wurde?
Wurde per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt, sollte unverzüglich die Bank kontaktiert werden, um ein Chargeback bzw. einen Rückruf einzuleiten. Bei Überweisungen (Vorkasse) ist das Geld bei Auslandskonten meist unwiederbringlich verloren.
Quellen
- https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/fakeshopfinder-erhaelt-deutschen-praeventionspreis-2026-94645
- https://www.bka.de/DE/Presse/ListenseitePressemitteilungen/2026/Presse2026/260512BLBCybercrime2025.html
- https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/black-friday-echte-schnaeppchen-oder-nur-trickserei-101742

