Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler in der EU Verbraucher standardisiert über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informieren. Die neuen Vorgaben ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Für Shop-Betreiber bedeutet das sofortigen Handlungsbedarf: Fehlende oder falsche Anzeigen führen zu Abmahnungen und Haftungsrisiken nach der Novellierung des EGBGB und des UWG. OXID eSales bietet mit dem OPAL-EU-Garantieanzeige-Modul eine vorgefertigte, rechtssichere Lösung, die die Vorgaben automatisiert in Produktseiten, Checkout und Transaktions-Mails integriert.

Hintergrund: EU-Verordnungen 2024/825 und 2025/1960

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt den Verbraucherschutz durch bessere Informationen zu Garantie- und Gewährleistungsrechten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 konkretisiert die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung sowie des GARAN-Labels. Beide Rechtsakte gelten unmittelbar ab dem Stichtag 27. September 2026, ohne Übergangs- oder Schonfrist. Die Vorgaben gelten für alle 24 Amtssprachen der EU und müssen vor Vertragsschluss klar und farbig dargestellt werden.

Zwei getrennte Pflichtelemente: Harmonisierte Mitteilung vs. GARAN-Label

Die Verordnung unterscheidet strikt zwischen zwei Informationspflichten:

  • Harmonisierte Mitteilung: Eine allgemeine Hinweisgrafik über die gesetzlichen Mängelrechte, die für sämtliche Verbrauchsgüterverträge im B2C-Handel verpflichtend ist.
  • GARAN-Label: Ein produktbezogenes Kennzeichen, das nur dann zu zeigen ist, wenn der Hersteller eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren (mindestens 24 Monate) für das gesamte Produkt gewährt.

Das GARAN-Label darf nur drei Parameter anpassen – Garantiedauer, Herstellername und Modellkennung – das Design bleibt unveränderlich.

Technische und gestalterische Vorgaben ohne Übergangsfrist

Eine reine Textklausel in den AGB ist unzulässig. Die EU-Kommission verlangt verbindliche, farbige Grafiken in allen Amtssprachen des Ziellandes. Die Anzeige muss vor der Abgabe der Vertragserklärung eindeutig und ohne Zusatzkosten erscheinen. Es gibt keinerlei Schonfrist; die Pflicht zur visuellen Kennzeichnung ist ab dem Stichtag sofort wirksam.

„Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fordert zwingend die visuelle Einbindung des unveränderten, grafischen Hinweises vor Abgabe der Vertragserklärung.“

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

In Deutschland wird die Umsetzung über Art. 246a EGBGB und das UWG geregelt. Verstöße können leicht per Abmahnung angefochten werden. Rechtskanzleien prognostizieren für das Jahr 2026 etwa 15 000 Rechtsverstöße, weil viele Händler die Anzeigepflicht bislang nicht implementiert haben.

„Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 ist keine Übergangsfrist vorgesehen, und die Verletzung der Informationspflichten kann bereits ab dem 27. September 2026 durch Abmahnanwälte geahndet werden (S4).“

Lösung von OXID eSales: OPAL-EU-Garantieanzeige-Modul

OXID eSales stellt das OPAL-EU-Garantieanzeige-Modul bereit, das die beiden Pflichtgrafiken automatisiert auf Produktseiten, im Checkout und in Bestellbestätigungs-E-Mails einbindet. Das Modul ist Teil der OPAL-Bausteine und erfordert keine individuelle Neuentwicklung. Händler können damit die rechtlichen Vorgaben ohne hohen Entwicklungsaufwand erfüllen.

Funktionsumfang des Moduls

  • Automatisierte Einbindung der harmonisierten Mitteilung in allen 24 Amtssprachen.
  • Automatisierte Anzeige des GARAN-Labels nur für Produkte mit einer kostenfreien Haltbarkeitsgarantie von > 2 Jahren.
  • Einbindung in Checkout- und E-Mail-Templates ohne zusätzliche Kosten für den Endverbraucher.
  • Konforme Gestaltung nach den technischen Vorgaben der EU-Verordnung.

Das Modul unterstützt Multi-Brand-Sortimente, indem es Herstellerdaten aus dem Produkt-Master ausliest und nur für berechtigte Artikel das GARAN-Label ausgibt.

Praxisnahe Herausforderungen und Risiken

Bei der Umsetzung können folgende Punkte kritisch sein:

  • Platzkonflikte im mobilen Checkout: Die hervorgehobene, farbige Anzeige kann die Conversion auf mobilen Endgeräten beeinträchtigen. Die Nutzung von Tooltips oder Akkordeons wird diskutiert, weil sie den Rechtsanforderungen widersprechen könnten.
  • Datenbeschaffung bei Multi-Brand-Sortimenten: Händler müssen exakt wissen, welche Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von über zwei Jahren gewähren. Unvollständige Daten verhindern die sinnvolle Nutzung des GARAN-Labels.

Die Lösung von OXID eSales adressiert diese Risiken, indem sie die Anzeige automatisch nur dann auslöst, wenn die Datenbasis die Voraussetzungen erfüllt, und indem sie responsive Design-Prinzipien für die mobile Darstellung berücksichtigt.

Schnellüberblick:

Reicht ein Textbaustein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus?

Nein. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verlangt zwingend die visuelle Einbindung des unveränderten, grafischen Hinweises vor Abgabe der Vertragserklärung.

Muss das GARAN-Label für jeden Artikel im Shop eingebunden werden?

Nein. Das Label ist ausschließlich für Produkte verpflichtend, deren Hersteller eine kostenfreie Haltbarkeitsgarantie von über zwei Jahren gewährt.

Welche Sprache muss das Label im grenzüberschreitenden Handel haben?

Die Kennzeichnungen müssen in der Amtssprache des Mitgliedstaates dargestellt werden, an dessen Markt sich der Shop-Anbieter orientiert.

Quellen

Von Michael Hartmann

Michael ist E-Business-Consultant mit Schwerpunkt digitale Transformation in mittelständischen Unternehmen. Er erklärt, wie klassische Firmen erfolgreich den Schritt ins Online-Geschäft schaffen und dabei Prozesse effizient digitalisieren.