Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union keine Zollfreigrenze mehr für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Stattdessen wird für jede Warengruppe innerhalb einer Sendung ein Pauschalzoll von 3 Euro fällig. Die Reform, die von der EU-Kommission mit Sicherheits- und Verbraucherschutzaspekten begründet wird, stellt Online-Händler vor neue administrative Hürden und erhebliche Kostensteigerungen – insbesondere bei preisgünstigen Produkten aus Drittländern wie China.
Die Abschaffung der EU-Zollfreigrenze und die 3-Euro-Pauschale
Ab dem 1. Juli 2026 ist die bisherige 150-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern endgültig weggefallen. Für jede Warengruppe, die in einer Sendung enthalten ist, wird nun ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Die EU-Kommission erklärt dazu: „Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um die Sicherheit der Verbraucher.“ (Shahab Wahdatehagh, Vice President Global Trade Intelligence EMEA, Descartes). Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2028 und wird anschließend durch produktspezifische Zollsätze ersetzt.
- 3-Euro-Pauschalzoll je Warengruppe (2026)
- Betroffene Warengruppen: alle Produkte, die bisher unter 150 Euro fielen
- Hauptlieferant: China (91 % aller betroffenen Kleinsendungen, 2024)
Ein praktisches Beispiel aus dem Interview verdeutlicht die Funktionsweise: „Liegt in einer Sendung fünf identische T-Shirts, wird die Pauschale nur einmal fällig. Enthält dieselbe Sendung zusätzlich eine Uhr, entsteht eine zweite Warengruppe und damit eine zweite Pauschale.“
Zusätzliche Kosten: Bearbeitungsgebühr und Retourenkosten
Neben dem Pauschalzoll kommen weitere Gebühren hinzu. Die EU plant eine Bearbeitungsgebühr von etwa 2 Euro pro Sendung, um die administrativen Arbeiten der Zollbehörde zu decken. Gleichzeitig steigen die Retourenkosten, da die 3-Euro-Pauschale bei Rücksendungen nicht erstattet wird. Bei einer Retourenquote von 30 % bis 50 % (2025) kann dies die Gewinnmarge stark belasten.
- EU-Bearbeitungsgebühr: ca. 2 Euro pro Sendung (geplant für 2026)
- Retourenquote im E-Commerce: 30 %-50 % (2025)
- Quote nicht konformer Ware bei Kontrollen: 60 % (2025)
Die Kombination aus Pauschalzoll, Bearbeitungsgebühr und nicht erstattbaren Retourenkosten bedeutet für Händler mit niedrigen Stückpreisen erhebliche Zusatzbelastungen.
Auswirkungen auf Dropshipping-Modelle
Das Dropshipping-Geschäftsmodell ist besonders stark von der Reform betroffen. Bisher lag die Zollverantwortung häufig beim Endverbraucher, weil Incoterms-Verträge meist „Delivered At Place“ (DAP) vereinbart wurden. Jetzt trägt der Händler die Vorleistung, während die Kosten letztlich wieder an den Kunden weitergegeben werden. Wie Wahdatehagh erklärt: „Beim klassischen E-Commerce-Direktversand mit Dropshipping ist es in der Regel der Endverbraucher, der die Verantwortung für die Zollabfuhr trägt.“
Durch die zusätzlichen 3 Euro pro Warengruppe können preisgünstige Produkte schnell unrentabel werden. Ein Fast-Fashion-Artikel für 7 Euro plus 3 Euro Pauschalzoll bedeutet fast 30 % Preisaufschlag. Händler prüfen daher vermehrt die Verlagerung ihrer Logistik in EU-Lager, um von Volumenzöllen zu profitieren und die Pauschalzoll-Kosten zu umgehen.
- Hoher Druck auf Händler, die Waren aus China beziehen (91 % der Kleinsendungen)
- Kostenverlagerung auf Endverbraucher bei DAP-Incoterms
- Steigende Unrentabilität bei Artikeln unter 10 Euro
Die neue „Deemed Importer“-Verpflichtung für Marktplätze
Ab 2028 müssen EU-Marktplätze als „Deemed Importer“ (vermeintlicher Einführer) für die von ihnen vermittelten Waren haften. Das bedeutet, dass Plattformen nicht nur die Zollanmeldung übernehmen, sondern auch für die Einhaltung von Sicherheits- und Konformitätsvorschriften verantwortlich sind. Wahdatehagh betont: „Das Modell bringt Klarheit im E-Commerce-Geschehen, aber auch Herausforderungen. Marktplätze müssen nun stärker auf Produktkonformität achten.“
- Einführung Deemed-Importer-Modell: ab 2028 (2026 angekündigt)
- Haftung für nicht konforme Einfuhren liegt bei den Plattformen
- Zusätzliche Prüfungen erhöhen Aufwand für Händler, die über Marktplätze verkaufen
Strategische Überlegungen für Händler
Die Reform zwingt Online-Händler, ihre Prozesse, Datenqualität und Logistikstrategien neu zu bewerten. Wesentliche Handlungsfelder sind:
Datenqualität und Klassifizierung
Produktstammdaten müssen exakt und konsistent über alle Systeme hinweg (Shop, Warenwirtschaft, Order-Management) fließen, um die korrekte Warengruppen-Einordnung zu ermöglichen. Unklare Klassifizierungen führen zu Fehlzöllen und möglichen Strafen.
Logistik– und Lagermodelle
Händler können zwischen drei Optionen wählen:
- Weiterhin Direktversand aus dem Ursprungsland – hohe Pauschalzoll- und Bearbeitungsgebühren pro Sendung
- EU-Fulfillment-Lager oder 3PL-Partner – Fixkosten (Miete, Personal, IT) aber Wegfall der 3-Euro-Pauschale bei Volumenimporten; stattdessen produktspezifische Zollsätze
- Gemeinsame Fulfillment-Lösungen – Kostenteilung über mehrere Händler, reduziert einzelne Fixkosten
Eine pauschale Break-Even-Formel gibt es nicht; Händler müssen individuelle Kalkulationen anstellen, die sowohl variable Versandkosten als auch Fixkosten des Lagers berücksichtigen.
Risikomanagement bei Retouren
Da die Pauschalzoll-Gebühr bei Retouren nicht erstattet wird, sollten Händler Retourenquoten minimieren – etwa durch klare Produktbeschreibungen und Qualitätskontrollen. Die aktuelle Retourenquote von 30 %-50 % verdeutlicht das finanzielle Risiko.
Schnellüberblick:
Kann der 3-Euro-Zollsatz im Falle von Retouren erstattet werden?
Nein. Gemäß den Regeln zur Verordnung (EU) 2026/382 ist der Pauschalzoll in der Regel nicht erstattungsfähig – egal ob der Kunde die Ware zurücksendet oder nicht.
Warum ist die Ursprungsländer-Statistik wichtig?
China ist der Hauptlieferant an zollfreien Kleinsendungen. Durch die Neuregelung steigen die Regulierungsausgaben und Prüfungen, die vor allem Billigprodukte betreffen. Dies verschärft den Druck auf Händler und Plattformen.
Was bedeutet der Begriff „Deemed Importer“?
Der „vermeintliche Einführer“ bezeichnet EU-Marktplätze, die nun auch zöllig verantwortlich sind für Warensendungen. Das Modell wird ab 2028 flächendeckend umgesetzt. Damit steigt die Haftung für nicht-konforme Einfuhren.
Wie hoch ist die geplante Bearbeitungsgebühr der EU?
Die EU plant eine Bearbeitungsgebühr von etwa 2 Euro pro Sendung, um die administrativen Arbeiten der Zollbehörde zu decken (geplant für 2026).
Wie stark ist der Anteil nicht konformer Waren?
Im Jahr 2025 lag die Quote nicht konformer Waren bei Kontrollen bei 60 %.
Quellen
- https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wertnode.html
- https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-controls/e-commerce-and-customsen

