Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für künstliche Intelligenz nach Artikel 50 der KI-Verordnung (KI-VO). Unternehmen müssen genau unterscheiden, für welche KI-Anwendungen eine Kennzeichnungspflicht besteht, um Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes zu vermeiden – ohne den effizienten Routineeinsatz von KI im Betrieb unnötig einzuschränken.

Rechtsgrundlage und Inkrafttreten der Transparenzpflichten

Die KI-Verordnung verpflichtet seit dem 02.08.2026 alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich machen, zur klaren Kennzeichnung. Der rechtliche Rahmen ist in Artikel 50 festgeschrieben, während Artikel 99 die Sanktionen definiert. Die Europäische Kommission hat im Sommer 2026 Leitlinien und einen freiwilligen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content veröffentlicht, die konkrete Umsetzungshilfen bieten.

Welche KI-Anwendungen sind kennzeichnungspflichtig?

Nach den Vorgaben der KI-VO besteht eine Kennzeichnungspflicht insbesondere für:

  • Deepfakes – also synthetisch erzeugte Bild-, Ton- oder Video-Inhalte, die reale Personen, Gegenstände oder Ereignisse täuschend echt darstellen.
  • Direkte KI-Mensch-Interaktionen, zum Beispiel Chatbots oder virtuelle Assistenten, die ohne menschliche Zwischenschaltung mit Endnutzer*innen kommunizieren.
  • Automatisiert veröffentlichte Texte von öffentlichem Interesse, die vollständig von einer KI erzeugt wurden (z. B. automatisierte Nachrichtenberichte).

„Eine Kennzeichnung ist immer dann erforderlich, wenn Unternehmen KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte veröffentlichen, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen und deshalb als authentisch wahrgenommen werden können.“ – Frank Fischer, Leiter der Praxisgruppe IP & Media Deutschland

Ausnahmen für Routine-Anwendungen

Die Verordnung sieht bewusst Praxis-Ausnahmen vor, um den täglichen Geschäftsbetrieb nicht zu behindern. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:

  • Marketingtexte, Produktbeschreibungen, Übersetzungen und andere Routine-Texte, die von Menschen redaktionell geprüft werden.
  • Sprachverbesserungen, Rechtschreib- und Grammatikprüfungen, die die wesentliche Aussage des Textes nicht verändern.
  • Inhalte, bei denen ein Mensch die redaktionelle Verantwortung übernimmt (z. B. redaktionell kontrollierte Artikel).

Die reine KI-Kennzeichnung schützt nicht vor Verstößen gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – ein korrekt gekennzeichneter Deepfake kann trotzdem eine Rechtsverletzung darstellen.

Bußgeldrisiken bei Verstößen – Art. 99 KI-VO

Wer die Transparenzanforderungen nach Artikel 50 missachtet, muss mit hohen administrativen Sanktionen rechnen. Nach Artikel 99 Absatz 4 ist der höhere Betrag von entweder 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes maßgeblich.

„Bei Verstößen gegen die Transparenzanforderungen nach Art. 50 KI-VO können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.“ – Taylor Wessing, 2026

Die Höhe der Strafe richtet sich flexibel nach der Unternehmensgröße, sodass selbst mittelständische Betriebe erhebliche finanzielle Risiken tragen können.

Praktische Umsetzung: EU-Guidelines und Code of Practice

Um Unsicherheiten bei der Umsetzung zu reduzieren, hat die Europäische Kommission Mitte 2026 offizielle Leitlinien sowie einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht. Der Code of Practice bietet:

  • Standardisierte EU-Icons für die visuelle Kennzeichnung („Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt“).
  • Maschinenlesbare Wasserzeichen und Metadaten-Markierungen, die von automatisierten Systemen ausgelesen werden können.
  • Technische Vorgaben für die Integration der Kennzeichnung in Web- und App-Umgebungen.

Rund 190 Unternehmen und Verbände haben den Code bereits unterzeichnet und nutzen ihn als anerkannten Compliance-Standard.

Risiken von Over-Labelling und Schnittstellenhaftung

Bei Unsicherheit neigen Unternehmen dazu, pauschal jeden Text mit einem KI-Hinweis zu versehen – ein Phänomen, das als Over-Labelling bezeichnet wird. Dieses übermäßige Kennzeichnen kann Kunden verunsichern und das Instrument entwerten, obwohl redaktionell geprüfte Inhalte gesetzlich ausdrücklich befreit sind.

Ein weiteres Risiko besteht in der Schnittstellenhaftung zwischen Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer). Während Anbieter synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren müssen (Art. 50 Abs. 2), haften Betreiber eigenständig für die verständliche Kennzeichnung gegenüber dem Endnutzer (Art. 50 Abs. 4).

Schnellüberblick:

Welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung der KI-Kennzeichnungspflicht?

Bei Verstößen können Marktüberwachungsbehörden Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Wie soll die Kennzeichnung in der Praxis optisch erfolgen?

Die Europäische Kommission empfiehlt die Verwendung standardisierter Transparenz-Icons, klarer Hinweistexte (z. B. „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt“) und maschinenlesbarer Wasserzeichen, die beim ersten Kontakt sichtbar sein müssen.

Greift die Kennzeichnungspflicht auch, wenn KI nur zur Korrektur eingesetzt wird?

Nein. Reine Sprachverbesserungen, Rechtschreibprüfungen oder redaktionell kontrollierte Überarbeitungen verändern die wesentliche Aussage des Textes nicht und lösen keine Kennzeichnungspflicht aus.

Quellen

Von Fabian Roth

Fabian ist Spezialist für Online-Werbung und Performance-Marketing. Er beschäftigt sich mit Google Ads, Meta Ads und Conversion Funnels und zeigt, wie man Werbebudgets effektiv einsetzt.